IMPRESSUM / DATENSCHUTZ
Impressum
Julia Sohns
Freie Rednerin
Am Molkenborn 23
63654 Büdingen
Kontakt
Telefon: 015162760259
E-Mail: info@redeliebe.de
Redaktionell verantwortlich:
Julia Sohns
redeliebe.de
Datenschutz
Zusatz zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Engagementvertrag, über die zur Vertragsdurchführung
notwendigen Maßnahmen informiert worden zu sein, und erklärt sich damit einverstanden:
1. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten werden vollständig in genauem
Wortlaut schriftlich erfasst und zur Verarbeitung gespeichert.
2. Die erhobenen Auftraggeber-Daten können nicht vollständig anonymisiert werden. Der Auftragsverarbeiter stellt
jedoch sicher, dass die persönlichen Daten nicht mit den vollständigen Kontaktdaten in demselben Dokument
gespeichert werden.
3. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten sowie alle Kontaktdaten werden
ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden nicht für
werbliche Zwecke verwendet. Ein Profiling zu statistischen Zwecken durch den Auftragsverarbeiter oder Dritte ist
ausgeschlossen.
4. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten werden vollständig zur
Verarbeitung herangezogen mit den folgenden Ausnahmen
a. Der Auftraggeber beantragt eine Löschung bestimmter Daten oder Aussagen. Diese kann mündlich oder
schriftlich erfolgen.
b. Der Auftraggeber stellt Hintergrundinformationen bereit mit dem Hinweis, dass diese keine Anwendung
finden dürfen.
5. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit in die über ihn gespeicherten Daten Einsicht zu nehmen.
6. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten (mit Ausnahme der Ziffer 4a oder
4b) können vollständig Anwendung finden in einem Vortrag, der vor von dem Kunden geladenen Personen gehalten
wird. Auf den Umgang mit den persönlichen Auftraggeber-Daten durch diese Personen hat der Auftragsverarbeiter
keinen Einfluss und kann nicht für Daten-Missbrauch belangt werden.
7. Bei dem Vortrag können Personen anwesend sein, die vom Auftraggeber zum Zweck der Dokumentation oder
sonstigen Begleitung der Veranstaltung engagiert worden sind (Fotograf, Videograf, Service-Personal, Gastronom,
Musiker, etc.). Auf den Umgang mit den persönlichen Auftraggeber-Daten durch diese Personen hat der
Auftragsverarbeiter keinen Einfluss und kann nicht für Daten-Missbrauch belangt werden.
8. Der Auftragsverarbeiter versichert, die mit ihrem Copyright versehenen Texte, welche die persönlichen Auftraggeber-
Daten enthalten, weder vollständig noch in Auszügen ohne Einverständnis der Auftraggeber zu veröffentlichen oder
Dritten zugänglich zu machen.
9. Der Auftraggeber kann die Löschung aller Daten nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht
verlangen.
10. Zur Auftragsdurchführung kann es notwendig werden, zusätzliche Kontaktdaten von Dritten (an der
Auftragsdurchführung beteiligten Dienstleistern) vom Auftraggeber abzuverlangen. Der Auftraggeber bestätigt, vor
Weitergabe an den Auftragsverarbeiter, das Einverständnis der betreffenden Personen eingeholt zu haben.
11. Sofern der Kunde sich bereit erklärt hat, ihn betreffende persönliche Daten durch von ihm benannte Dritte
(Vertrauenspersonen) erheben zu lassen, können auch diese vollständig zur Auftragsdurchführung herangezogen
werden und im Vortrag Anwendung finden.
Auch hierfür ist die Kontaktweitergabe seitens des Auftraggebers und Speicherung seitens des Auftragsverarbeiter
notwendig. Der Auftraggeber bestätigt, das Einverständnis der betreffenden Personen eingeholt zu haben.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Engagementvertrag über die zur Vertragsdurchführung
notwendigen Verarbeitungstätigkeiten informiert worden zu sein, und erklärt sich damit einverstanden:
1. Die vom Auftraggeber mündlich und schriftlich bereitgestellten persönlichen Daten werden vollständig in genauem
Wortlaut schriftlich erfasst und auf dem geschäftlichen Laptop des Auftragsverarbeiter gespeichert. Dieser ist mit den
folgenden Sicherungsmaßnahmen ausgestattet:
a. Passwortschutz
b. Virenscanner
c. Kein Zugang für Mitarbeiter oder andere Dritte (Ausnahme: IT-Wartungszwecke)
2. Zum Zweck der Datensicherung werden die folgenden Maßnahmen von dem Auftragsverarbeiter ergriffen:
a. Speichern der Auftraggeber-Daten auf Back-up-Festplatte
b. Sichern der Auftraggeber-Daten in der Microsoft Cloud
c. Ausdruck der Auftraggeber und Ablage in Papierform
Vernichten der originär erfassten Auftraggeber-Daten in Papierform nach Abschluss des Auftrags mittels
Schredder.
d. Versenden der Auftraggeber-Daten mittels E-Mail-Programm (unverschlüsselt) als Dokument-Anhang zur
weiteren Sicherung an Smartphone des Auftragsverarbeiters (Gerät ist fingerprint- bzw. Pin-Code-geschützt
und keinem Dritten zugänglich).
3. Folgende Kommunikationswege finden grundsätzlich Anwendung:
a. E-Mail-Programm (unverschlüsselt)
b. persönlich, telefonisch (mobil) oder bei Bedarf Skype-Video-Telefonie
c. Auf Wunsch Versand von Vertragsunterlagen per Post
d. WhatsApp, es sei denn, der Auftraggeber möchte sein Einverständnis hierzu nicht geben.
Er ist aufgefordert, diese Passage in dem Fall gern zu streichen.
e. Facebook-Messenger und Instagram-Nachrichten werden bewusst NICHT zur Kommunikation mit dem
Auftraggeber genutzt. Über diesen Kommunikationsweg erhaltene Nachrichten werden ggf. NICHT von dem
Auftragsverarbeiter über das gleiche Medium beantwortet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anlage 3 zum Engagementvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Julia Sohns – Freie/r Redner/in
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Veranstaltungs- oder Engagementvertrags. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von redeliebe – Julia Sohns schriftlich
bestätigt worden sind.
2. Verträge kommen erst mit Rücksendung der vom Auftraggeber unterschriebenen Vertragsausfertigung und der Begleichung der
Anzahlungsrechnung zustande. Die Rücksendung der unterzeichneten Vertragsausfertigung und die Begleichung der Anzahlungsrechnung muss vom Auftraggeber bis zu dem von redeliebe – Julia Sohns schriftlich genannten Datum erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist
redeliebe – Julia Sohns von allen Verpflichtungen den Auftraggeber betreffend entbunden.
3. Alle Vertragspartner wissen, dass eine Freie Trauung die standesamtliche Eheschließung nicht ersetzt.
4. In diesen AGBs und anderen Texten von redeliebe- Julia Sohns wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig
aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
§ 2 Angebot – Vertragsschluss
1. Meine Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2. An Abbildungen, Broschüren, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich"
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber meine ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne meine Zustimmung Unterlagen, an denen mir das Urheberrecht zusteht, ist der
Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die Gage ist – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt zu begleichen: Mit Abschluss des Vertrags wird die vereinbarte Anzahlung sofort
fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor der Zeremonie zu zahlen.
2. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt ist. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungserbringung – Mitwirkung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, redeliebe – Julia Sohns über jegliche Änderung von Trauungs-Ort oder -Uhrzeit rechtzeitig zu
informieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten.
2. Ist die Zeremonie unter freiem Himmel geplant ist, sorgt der Auftraggeber für einen alternativen Trauort oder ein Überdach für den Fall,
dass die Wetterbedingungen eine Zeremonie unter freiem Himmel nicht zulassen. Redeliebe- Julia Sohns ist nicht dazu verpflichtet, die
Zeremonie bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen (Regen, Kälte, Wind, starke Sonneneinstrahlung) im Freien durchzuführen.
3. Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu Sorgen. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von
redeliebe – Julia Sohns nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.
4. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des
Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen.
5. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass der Wortlaut der Rede ihm im Vorfeld nicht vorgelegt wird.
6. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass er auch nach der Zeremonie keine schriftliche Ausfertigung der Rede erhält.
redeliebe – Julia Sohns empfiehlt dem Auftraggeber die Zeremonie als Erinnerung zu filmen. Dabei ist § 7 Abs. 2. und 3. zu beachten.
§ 5 Haftung durch redeliebe – Julia Sohns
1. Eine Haftung von redeliebe – Julia Sohns für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an
einer Zeremonie entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung
haftet redeliebe – Julia Sohns nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. redeliebe – Julia Sohns verpflichtet sich, die benötigte Anfahrtzeit ausreichend zu kalkulieren, um ein pünktliches Erscheinen zu
gewährleisten. Sollte ihr dies aufgrund von Bedingungen, die sie nicht zu verschulden hat (Unfall, Straßensperrung, Wettereinbruch, höhere Gewalt etc.), nicht gelingen, ist sie nicht zur Rückgabe des Redner-Honorars verpflichtet, sofern mit für den Auftraggeber akzeptabler
Verspätung die Zeremonie von ihr noch durchgeführt werden kann.
a. In diesem Fall kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung von 10% des vereinbarten Honorars verlangt werden, sofern nicht auch
30 oder mehr Prozent der Gäste betroffen sind.
b. Die 10%ige Rückerstattung kann nicht verlangt werden, wenn erschwerte Bedingungen hinlänglich bekannt waren, und der
Auftraggeber es versäumt hat, redeliebe – Julia Sohns darüber zu informieren.
3. Für den Fall, dass redeliebe – Julia Sohns nicht antreten kann (wegen Krankheit, Unfall, Transportschäden, höhere Gewalt etc.), ist sie
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung des
vollständigen Honorars verpflichtet. Gelingt ihr dies nicht, aber der Auftraggeber greift dennoch auf die von ihr konzipierte Rede zurück (zum
Beispiel durch Einsatz einer selbst akquirierten Privatperson als Redner-Ersatz), so kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung in Höhe von
20% des vereinbarten Honorars verlangt werden. Sollte der Auftraggeber diese Möglichkeit nicht annehmen, entfallen unter diesen
Voraussetzungen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadensersatz durch redeliebe – Julia Sohns wird in diesem Falle nicht geleistet.
§ 6 Haftung durch den Auftraggeber
1. Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden von redeliebe – Julia Sohns, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße
elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung.
2. Kann die Zeremonie zur vereinbarten Zeit nicht stattfinden aufgrund von Wetterbedingungen / Verspätung von Brautpaar oder Gästen /
anderen Fällen von höherer Gewalt, wird von redeliebe – Julia Sohns eine Verschiebung von bis zu 30 Minuten unentgeltlich akzeptiert. Jede
darüber hinaus gehende Wartezeit wird in Rechnung gestellt mit einem Stundensatz von 69 € pro angefangener Stunde. redeliebe – Julia
Sohns ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine erhebliche Verschiebung (mehr als 30 Minuten) zu akzeptieren. redeliebe – Julia Sohns ist
weiterhin nicht verpflichtet, die Zeremonie an einem anderen Tag als dem vertraglich vereinbarten nachzuholen.
3.1. Der Auftraggeber kann vom Veranstaltungs- oder Engagementvertrag bis zwei Tage vor der Zeremonie zurücktreten (stornieren).
3.2. Im Falle des Rücktritts bis 180 Tage vor dem vereinbarten Termin der Zeremonie wird die Abschlagszahlung als Bearbeitungsgebühr von
redeliebe – Julia Sohns einbehalten bzw. als Bearbeitungsgebühr sofort fällig.
3.3. Im Fall des Rücktritts bei weniger als 180 Tagen vor dem vereinbarten Termin der Zeremonie gelten Darüber hinaus die nachfolgenden
Stornogebühren, die der Auftraggeber im Fall einer Stornierung zu tragen hat:
50 % bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor der Zeremonie
70 % bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor der Zeremonie
80 % bei einem Rücktritt bis 2 Tage vor der Zeremonie
Die angegebenen Stornogebühren beziehen sich auf den vereinbarten Vertragspreis und werden mit der Abschlagszahlung verrechnet.
Weist der Auftraggeber im Einzelfall nach, dass sich redeliebe – Julia Sohns im konkreten Fall einen höheren Betrag an ersparten
Aufwendungen oder tatsächlich erzielten oder an möglichen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss, verringern sich die vorgenannten
Beträge entsprechend.
3.4. Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen.
§ 7 Datenschutz
1. Der Auftraggeber genehmigt redeliebe – Julia Sohns die Erstellung und Nutzung (auch für Werbezwecke) von Fotoaufnahmen der
Zeremoniestätte und/oder der Zeremonie, sofern das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, der Gäste und/oder Urheberrecht des Fotografen
davon nicht berührt werden. Vereinbarungen, die Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, Gäste und/oder Urheberrecht betreffen, müssen
stets schriftlich fixiert werden.
2. redeliebe – Julia Sohns genehmigt dem Auftraggeber die Veröffentlichung von Fotografien von der Zeremonie, auf denen redeliebe – Julia
Sohns abgebildet ist. Die Veröffentlichung von Video-Aufnahmen der Zeremonie bedarf der Genehmigung durch redeliebe – Julia Sohns.
Dies betrifft insbesondere soziale Medien.
3. Der Inhalt der Rede ist urheberrechtlich geschützt, das Urheberrecht liegt bei redeliebe – Julia Sohns. Das Nutzungsrecht geht durch den Vortrag oder eine Video-Aufnahme nicht an den Auftraggeber über. Ohne Rücksprache darf die Zeremonie weder vom Auftraggeber noch von redeliebe – Julia Sohns veröffentlicht werden.
4. TV-/Medien-Hochzeiten sind mit diesem Vertrag ausgeschlossen. Sofern seitens des Auftraggebers eine Medienpräsenz gewünscht ist, in
welche redeliebe – Julia Sohns einbezogen werden soll, so ist dazu eine gesonderte vertragliche Regelung zu treffen. redeliebe – Julia Sohns
ist zudem in einem solchen Fall grundsätzlich zum Rücktritt berechtigt. Die dadurch entstehende Stornierung wird wie unter § 6 Abs. 3
abgerechnet.
§ 8 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von redeliebe – Julia Sohns. redeliebe – Julia Sohns ist allerdings berechtigt,
Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
redeliebe – Julia Sohns
Frau Julia Sohns
Bergstr. 26
63654 Büdingen
Stand 01.07.2025